E‑Rechnung in Baden-Württemberg

16.09.2021

E‑Rechnung B2G

In Baden-Würt­tem­berg gilt seit Januar 2022 für Liefe­ran­ten der öffent­li­chen Hand die E‑Rechnungspflicht.

Worauf müssen Sie als Liefe­ran­ten an Behör­den und Insti­tu­tio­nen der öffent­li­chen Hand in Baden-Würt­tem­berg achten?

Genau darüber spre­chen wir in dieser Episode.

Was bedeu­tet die E‑Rechnungspflicht in Baden-Würt­tem­berg für Lieferanten?

Unsere ePod­cast-Reihe dreht sich um die E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand, die Behör­den und zuge­hö­ri­gen Institutionen.

Bei unse­rem ePodcast#08 geht es um den Versand elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen an Ihre Auftrag­ge­ber in Baden-Württemberg.

Wie die Lage in den ande­ren Bundes­län­dern ist, finden Sie in den bereits verfüg­ba­ren Podcast-Episo­den.

Damit Sie hier nichts verpas­sen, empfeh­len wir unse­ren ePod­cast rund um den digi­ta­len Belegaus­tausch zu abon­nie­ren. Das geht einfach über Ihre bevor­zugte Podcast-Platt­form über die Links unter der heuti­gen Episode – bei Spotify, Deezer, Google, iTunes und podcast.de

Viel Spaß beim Reinhören!

Unsere Noti­zen für Sie:

Unser Experte Jona­than Seidel zeigt hier auf, was es beim Versand von E‑Rechnungen an Ihre Kunden, sei es Behör­den oder Insti­tu­tio­nen der öffent­li­chen Hand, zu beach­ten gibt.

Was sind die gesetz­li­chen Grund­la­gen für den Rech­nungs­ver­sand in Baden-Württemberg?

Gilt in Baden-Würt­tem­berg eine E‑Rechnungspflicht für Lieferanten?

Die allge­meine Pflicht für Auftragnehmer/Lieferanten bzw. Rech­nungs­stel­ler zur Einrei­chung einer „echten“ elek­tro­ni­schen Rech­nung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.

Ausge­nom­men von der Pflicht sind:

  • Einzel­auf­träge von < 1.000 € ohne Umsatz­steuer. Diese Ausnahme gilt bis zum 31.12.2025. Danach werden alle Liefe­ran­ten unab­hän­gig vom Rech­nungs­wert verpflich­tet ihre Rech­nun­gen an Behör­den als echte E‑Rechnung zu stellen.
  • Auch Liefe­ran­ten aus dem Nicht-EU Ausland sind von der Verpflich­tung ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus besteht eine weitere Ausnahme bei Rech­nun­gen, die nach dem  (nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 4) Landes­si­cher­heits­über­prü­fungs­ge­setz geheim­hal­tungs­be­dürf­tige Daten enthal­ten. Diese müssen auch nicht in einem elek­tro­ni­schen Format einge­reicht werden.

Ab wann müssen Behör­den elek­tro­ni­sche Rech­nung entge­gen­neh­men können?

Alle über­ge­ord­ne­ten Behör­den des Landes Baden-Würt­tem­berg sind seit dem 18.04.2020 dazu verpflich­tet E‑Rechnungen anzu­neh­men. Diese Verpflich­tung zur Annahme einer elek­tro­ni­schen Rech­nung gilt nicht für Gemein­den oder Gemein­de­ver­bände, wenn der Wert des verge­be­nen Auftrags im unter­schwel­li­gen Bereich befindet.

Wie können in Baden-Würt­tem­berg Rech­nun­gen über­mit­telt werden? Wird in Baden-Würt­tem­berg ein zentra­les Rech­nungs­ein­gangs-Portal zur Verfü­gung gestellt?

Die Einrei­chung elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen erfolgt zentral über das Portal des Zentra­len Rech­nungs­ein­gangs Baden Würt­tem­berg (ZRE-BW). Für Rech­nungs­emp­fän­ger ist die Nutzung des Portals verpflich­tend nach § 7 Absatz 1 ERechVO-BW.

Das bedeu­tet: wer seine Rech­nun­gen elek­tro­nisch einlie­fert, muss dies zumin­dest für Empfän­ger auf Landes­ebene über das ZRE-BW durchführen.

Welche Wege der Rech­nungs­ein­lie­fe­rung über das ZRE-BW stehen zur Verfügung?

E‑Rechnungen können Stand heute per Webu­pload oder E‑Mail einge­reicht werden. Zu einem späte­ren Zeit­punkt ist auch die Einlie­fe­rung per Webser­vice über die Infra­struk­tur des PEPPOL-Netz­werks geplant.

Ergän­zung (30.09.2022): Je nach Rech­nungs­emp­fän­ger ist die Zustel­lung via PEPPOL möglich. Fragen Sie hierzu bei dem Rech­nungs­emp­fän­ger nach dessen PEPPOL-ID.

Kurzer Exkurs zu WebSer­vice via PEPPOL

PEPPOL ist ein euro­päi­sches Trans­port­netz­werk für den Austausch von Doku­men­ten mit der öffent­li­chen Verwal­tung. Es wird bereits in ande­ren euro­päi­schen Ländern bereits verwendet.

WebSer­vice via PEPPOL bedeu­tet unterm Strich, die E‑Rechnung wird über ein WebSer­vice an das Portal über­mit­telt. PEPPOL kommt danach zum Einsatz, um die eigent­li­che Rech­nung an die Rech­nungs­emp­fän­ger weiter­zu­lei­ten. Bei der Anbin­dung über ‚WebSer­vice via PEPPOL‘ muss daher der Liefe­rant an sich nicht am PEPPOL-Netz­werk ange­bun­den sein.

Soll­ten Sie selbst als Liefe­rant am PEPPOL-Netz­werk ange­bun­den sein, können Sie Ihre E‑Rechnungen sobald verfüg­bar direkt darüber einlie­fern. Dabei wird als PEPPOL-ID die vom Empfän­ger kommu­ni­zierte Leit­weg-ID verwendet.

Welche Rech­nungs­for­mate können in Baden-Würt­tem­berg für den Versand elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen verwen­det werden?

Baden-Würt­tem­berg verlangt ein Format auf Basis der EN-16931 Norm. Es werden XRech­nung oder alter­na­tiv eine ZUGFeRD-Rech­nung ab der Version 2.0 Format im Profil EN 16931 akzeptiert.

Was muss Ihre Rech­nung in Baden-Würt­tem­berg beinhal­ten, damit diese der Vali­die­rung auf Empfän­ger­seite Stand hält?

Zunächst ist die Leit­weg ID für die Über­mitt­lung und die spätere erfolg­rei­che Verar­bei­tung zwin­gend erfor­der­lich. Diese Leit­weg ID zur Einrei­chung über das ZRE-BW Portal wird bei Auftrags­ver­gabe vom Auftrag­ge­ber dem Liefe­ran­ten mitgeteilt.

Tipp: Die Leit­weg-ID kann eine Zuord­nung bis auf Sach­be­ar­bei­ter-Ebene (Fein­adres­sie­rung) enthal­ten. Daher empfeh­len wir sich basie­rend auf den Auftrag die Leit­weg-ID vom Auftrag­ge­ber geben zu lassen. Fragen Sie ggf. selbst nach, damit Ihre Rech­nun­gen sicher ankommen.

Neben den umsatz­steu­er­recht­li­chen Rech­nungs­be­stand­tei­len muss die elek­tro­ni­sche Rech­nung weitere Anga­ben enthalten:

  • Leit­weg ID (im Feld „Buyer refe­rence BT-10)
  • Bank­ver­bin­dungs­da­ten
  • Zahlungs­be­din­gun­gen
  • E‑Mail-Adresse des Rech­nungs­stel­lers oder Rechnungssenders

Wenn diese vorlie­gen zusätzlich:

  • Liefe­ran­ten­num­mer
  • Bestell­num­mer

Wie können rech­nungs­be­glei­tende Anla­gen versen­det werden (Formate, Anzahl, Dateigröße)?

Folgende Formate sind für die rech­nungs­be­grün­den­den Anla­gen zulässig:

  • PDF-Doku­mente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Text­da­teien (CSV)
  • Excel-Tabel­len­do­ku­mente (XLSX)
  • Open­Do­cu­ment-Tabel­len­do­ku­mente (ODS)

Rech­nun­gen dürfen einschließ­lich der rech­nungs­be­grün­den­den Unter­la­gen einen Maxi­mal­um­fang von 15 MB nicht über­schrei­ten und es dürfen maxi­mal 100 Anla­gen beigefügt werden.

Rech­nungs­be­grün­dende Unter­la­gen können Sie als Anlage in die Rech­nung einbet­ten oder auf diese extern referenzieren.

Wie erfolgt die Vali­die­rung und wie kann der Status einge­reich­ter Rech­nun­gen in Baden-Würt­tem­berg einge­se­hen werden?

Bei der Einlie­fe­rung wird die Rech­nung auf Ihre formale Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit geprüft. Dabei wird unter ande­rem auch die Exis­tenz und die syntak­ti­sche Korrekt­heit der Leit­weg ID vali­diert, die Einhal­tung des maxi­mal zuläs­si­gen Datei­um­fangs der elek­tro­ni­schen Rech­nung sowie die Verfüg­bar­keit der vom Rech­nungs­do­ku­ment refe­ren­zier­ten rech­nungs­be­grün­den­den Unter­la­gen zum Einbringungszeitpunkt.

Wo finde ich weitere Infor­ma­tio­nen zur E‑Rechnung an Auftrag­ge­ber in Baden-Württemberg?

In unse­rem Beitrag E‑Rechnung in Deutsch­land finden Sie alle Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Stand in Baden-Würt­tem­berg, dem Bund und allen ande­ren Bundesländer.

Weitere Podcasts:

E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt

E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt

In Sach­­sen-Anhalt gilt zwar noch keine E‑Rechnungspflicht. Aber was müssen Sie beach­ten, wenn Sie die Vorteile der E‑Rechnung nutzen wollen?

read more
Rech­nungs­ver­sand an Behör­den in NRW

Rech­nungs­ver­sand an Behör­den in NRW

In NRW ist beim Rech­nungs­ver­sand an Behör­den von Papier bis E‑Rechnungspflicht alles dabei. Was müssen Sie beim Versand elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen beachten?

read more
E‑Rechnung an Behör­den & Co. in Niedersachsen

E‑Rechnung an Behör­den & Co. in Niedersachsen

In Nieder­sach­sen besteht noch keine Pflicht zum Versand von E‑Rechnungen an die öffent­li­chen Hand. Dennoch empfeh­len wir, sich recht­zei­tig für die Zukunft aufzustellen.

read more
Wie ist der Status zur E‑Rechnung in Bayern?

Wie ist der Status zur E‑Rechnung in Bayern?

Besteht in Bayern eine E‑Rechnungspflicht bzgl. der öffent­li­chen Hand? Gibt es ein zentra­les E‑Rech­­nungs-Portal? Welche Über­mitt­lungs­for­mate sind vorgeschrieben?

read more
So senden Sie E‑Rechnungen an den Bund

So senden Sie E‑Rechnungen an den Bund

Was ist bei elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen an den Bund zu beach­ten? Alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen, damit Sie erfolg­reich E‑Rechnungen versen­den können.

read more
Rech­nungs­ein­gangs­por­tale für Bund und Länder

Rech­nungs­ein­gangs­por­tale für Bund und Länder

Seit 2020 können Sie jeder Behörde und Insti­tu­tion der öffent­li­chen Hand elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen zusen­den. Erfah­ren Sie, was zu beach­ten ist!

read more
XRech­nung: Projekt­er­fah­run­gen & Fazit

XRech­nung: Projekt­er­fah­run­gen & Fazit

Unser Fazit nach 3 Mona­ten XRech­nung(spflicht) in Bremen und auf beim Bund: Projekt­er­fah­run­gen, Anfor­de­run­gen, Fall­stri­cke und Lösungsansätze

read more