E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt

21.07.2021

PODCAST

In Sach­sen-Anhalt müssen Sie Ihre Rech­nun­gen noch nicht elek­tro­nisch einliefern.

Aber was müssen Sie beach­ten, wenn Sie die Vorteile der E‑Rechnung bereits nutzen wollen?

Genau darüber spre­chen wir in diesem Podcast.

Was müssen Sie beach­ten, wenn Sie die Vorteile der E‑Rechnung in Sach­sen-Anhalt nutzen wollen?

Unsere ePod­cast-Reihe dreht sich um die E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand, die Behör­den und zuge­hö­ri­gen Institutionen.

Bei unse­rem ePodcast#07 geht es um den Versand elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen an Ihre Auftrag­ge­ber in Sachsen-Anhalt.

Wie die Lage in den ande­ren Bundes­län­dern ist, finden Sie in den bereits verfüg­ba­ren und kommen­den Podcast-Episo­den.

Damit Sie hier nichts verpas­sen, empfeh­len wir unse­ren ePod­cast rund um den digi­ta­len Belegaus­tausch zu abon­nie­ren. Das geht einfach über Ihre bevor­zugte Podcast-Platt­form über die Links unter der heuti­gen Episode – bei Spotify, Deezer, Google, iTunes und podcast.de

Viel Spaß beim Reinhören!

Unsere ePod­cast Noti­zen für Sie:

Michael Ulbricht ist dieses Mal unser Experte rund um die E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt.

Was sind die gesetz­li­chen Grund­la­gen für den Rech­nungs­ver­sand in Sachsen-Anhalt?

Gilt in Sach­sen-Anhalt eine E‑Rechnungspflicht für Lieferanten?

Nein, der Rech­nungs­stel­ler wird nicht verpflich­tet seine Rech­nun­gen elek­tro­nisch einzu­lie­fern, doch das Land gibt seinen Liefe­ran­ten die Möglich­keit Rech­nun­gen elek­tro­nisch einzu­lie­fern. Sie können also bereits heute die Vorteile der elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung für sich nutzen.

Wie können in Sach­sen-Anhalt Rech­nun­gen über­mit­telt werden? Wird in Sach­sen-Anhalt ein zentra­les Rech­nungs­ein­gangs-Portal zur Verfü­gung gestellt?

  • Das Land Sach­sen Anhalt einen Online­dienst ins Leben geru­fen über den es möglich ist, einzelne Rech­nun­gen mehr oder weni­ger manu­ell an öffent­li­che Auftrag­ge­ber zu senden. siehe Online Service des Landes Sach­sen-Anhalt.
  • Für die Nutzung des Portals, muss sich der Rech­nungs­stel­ler einma­lig auf der Seite regis­trie­ren und kann im Anschluss seine Rech­nun­gen, unab­hän­gig von der Höhe des Rech­nungs­be­tra­ges elek­tro­nisch einliefern.

Nach der Regis­trie­rung hat man für wenige Rech­nun­gen im Grunde zwei Wahl­mög­lich­kei­ten wie man seine Rech­nun­gen erstel­len und zusen­den kann:

  • klas­si­sche Weber­fas­sungs­form, wo man seine Daten händisch eingibt
  • wenn man bereits in der Lage ist eine E‑Rechnung selbst zu erstel­len, diese hochzuladen

Größere Mengen können per E‑Mail oder direkt über das PEPPOL-Netz­werk einge­lie­fert werden. Das Land stellt dazu zwei zentrale E‑Mail-Adres­sen zur Verfü­gung um E‑Rechnungen einzuliefern:

  • Land: land@erechnung.sachsen-anhalt.de
  • Kommune: kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de

Welche Rech­nungs­for­mate können in Sach­sen-Anhalt für den Versand elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen verwen­det werden?

  • Über die Webseite des Portals – per Weber­fas­sung oder Webu­pload ist zwin­gend das Format der XRech­nung erforderlich
  • Per E‑Mail kann alter­na­tiv das Format ZUGFeRD ab der Version 2.0 im Profil EN-16931 einge­lie­fert werden

Was muss Ihre Rech­nung in Sach­sen-Anhalt beinhal­ten, damit diese der Vali­die­rung auf Empfän­ger­seite Stand hält?

Die umsatz­steu­er­recht­li­chen Bestand­teile einer Rechnung +

  1. eine Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zur Adres­sie­rung des Rech­nungs­emp­fän­gers (Leit­weg-ID) oder alter­na­tiv die Parti­ci­pant ID (via Peppol),
  2. die Bank­ver­bin­dungs­da­ten,
  3. die Zahlungs­be­din­gun­gen und
  4. die Mail-Adresse des Rechnungsstellers.

Wenn bekannt und vorhan­den soll zusätz­lich die Bestell- und Liefe­ran­ten­num­mer auf der Rech­nung mitge­führt werden.

Wie können Rech­nungs­be­glei­tende Anla­gen versen­det werden? (Formate, Anzahl, Dateigröße)

  • Formate: alle übli­chen Formate wie bspw. pdf, jpeg, csv oder Excel genutzt.
  • Anla­gen müssen in die XRech­nung einge­bet­tet werden. Auch das geht im klei­nen Volu­men­be­reich über den Online­dienst, bei größe­ren Rech­nungs­men­gen über­nimmt das Zusam­men­füh­ren von XRech­nung und Anla­gen für gewöhn­lich der Dienstleister.
  • Max. Anzahl von Anla­gen je Rech­nung: bis zu 200 Anhänge
  • Max. Größe der XRech­nung inkl. Anla­gen: 20 MB je Rech­nung nicht über­schrit­ten werden.

Für Rech­nungs­sen­der, die Ihre E‑Rechnungen voll­au­to­ma­ti­siert aus ihrer Waren­wirt­schaft via Peppol versen­den, können Dateien auch größer sein. Dazu setzt sich aber auch ihr Rech­nungs­dienst­leis­ter mit dem Empfän­ger in Verbindung.

Wie erfolgt die Vali­die­rung und wie kann der Status einge­reich­ter Rech­nun­gen in Sach­sen-Anhalt einge­se­hen werden?

Eine Prüfung, ob die einge­reichte Rech­nung den struk­tu­rel­len Erfor­der­nis­sen entspricht bzw. auch eine Über­mitt­lung des Empfangs­sta­tus können Sie im Online­por­tal einsehen.

Bei der Über­mitt­lung per E‑Mail oder wenn Sie über Peppol E‑Rechnungen zustel­len, über­nimmt Ihr Dienst­leis­ter im Regel­fall die Vali­die­rung vor dem Versand und über­mit­telt den Status idea­ler­weise direkt in Ihre FiBu- oder ERP-Software.

Wo finde ich weitere Infor­ma­tio­nen zur E‑Rechnung an Auftrag­ge­ber in Sachsen-Anhalt?

In unse­rem Beitrag E‑Rechnung in Deutsch­land finden Sie alle Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Stand in Sach­sen-Anhalt, dem Bund und allen ande­ren Bundesländer.

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