Welche Portale für E‑Rechnungen gibt es?
B2G INFO
Mit Einführung der E‑Rechnung an Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand in Deutschland, wurden auch zum Teil zentrale Rechnungseingangs-Portale bereitgestellt.
Dazu gehört z. B. das ZRE des Bundes und potentiell 16 weitere aus den Ländern. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen kurz und knackig einen Überblick über die verschiedenen Portale geben.
Liste der Portale von Bund und Ländern:
Liste der E‑Rechnungs-Portale vom Bund und den 14 von 16 Ländern:
- Zentraler Rechnungseingang des Bundes (ZRE): xrechnung.bund.de; Es werden Rechnungen für Leitweg‑IDs beginnend mit „991-…“ akzeptiert
- OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE), derzeit im Einsatz in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern: xrechnung-bdr.de
- Zentraler Rechnungseingang Baden-Württemberg: www.service-bw.de/erechnung
- zERIKA der Freien Hansestadt Bremen: www.e‑rechnung.bremen.de
- E‑Rechnungsportal der Hansestadt Hamburg: serviceportal.hamburg.de
- zentrale ePoststelle des Landes Niedersachsen ( Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) ) www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/ERechnungsApp/18465/Start
- NRW Portal: erechnung.nrw
- Das E‑Rechnungsportal Rheinland-Pfalz wird in Rheinland-Pfalz und im Saarland genutzt: e‑rechnung.service.rlp.de;
- E‑Rechnungs-Portal des Landes Sachsen-Anhalt: serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG
- Rechnungseingangsportal des Landes Schleswig-Holstein: serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG
Im Freistaat Bayern und in Hessen ist bisher kein zentraler Rechnungseingang verfügbar.
Zusätzlich zu den Portalen auf Ebene des Bundes und der Länder gibt es für die Verwendung durch bis dato noch nicht angebundene Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand ein Portal der Bundesdruckerei mit dem Namen VPX. Dieses ist unter folgender URL erreichbar: bdr-businessportal.de/edi/. Analog zu den anderen Portalen muss man auch hier sich vor der Verwendung registrieren. Ihr Rechnungsempfänger sollte Ihnen mitteilen können an welchem Portal er angebunden ist, also über welchen Weg Sie Ihre Rechnungen übermitteln können bzw. müssen.
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- über die aktuellen Regeln in Deutschland & den einzelnen Bundesländern
- zur elektronischen Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD
- …
unter Expertise: E‑Rechnung an die öffentliche Hand.
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Passend zum Thema haben wir in unserer ePodcast Episode Rechnungseingangsportale für Bund und Länder das Wichtigste in knapp 15 Minuten für Sie auf die Tonspur gebracht.
Reinhören lohnt sich!
Gut zu wissen …
Das Vorhandensein eines Portals, heißt nicht zwingend, dass es auch von Ihrem Auftraggeber verwendet wird. In NRW ist beispielsweise der Weg des Rechnungseingangs vom Auftraggeber frei wählbar. Auch im Saarland ist die Gestaltung des E‑Rechnungseinganges nach der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes (eReVo-SL) teilweise frei gestaltbar.
Wir empfehlen daher sowohl den Empfangsweg als auch die zwingend geforderten Bestandteile Ihrer Rechnungen mit dem Auftraggeber abzustimmen. So kommen Ihre Rechnungen sicher an und können ohne unnötige Verzögerungen direkt verarbeitet werden.
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