Was folgt aus ViDA in Deutsch­land? Was bedeu­tet es für die E‑Rechnung?

26.05.2023

NEWS

Diskus­si­ons­pa­pier des BMF zur E‑Rech­nungs-Pflicht in Deutsch­land und was die ViDA-Initia­tive der EU für DE bedeutet.

In diesem Beitrag berich­ten wir, wie es mit der E‑Rechnung und dem digi­ta­len Steuer-Melde­sys­tem in Deutsch­land weitergeht.

Zusätz­lich bieten wir in unse­rer Exper­ten-Ecke alle Infos rund um die Vorga­ben zur E‑Rechnung in Deutsch­land und einen Über­blick zum Thema Clearance / Tax-Repor­ting / CTC, den wich­tigs­ten Begrif­fen und der Entwick­lung in Europa.

Was steht in der Diskus­si­ons­vor­lage des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) zu E‑Rech­nungs-Pflicht und Steuer-Meldesystem?

Sowohl durch die Vorga­ben auf EU-Ebene (ViDA-Initia­tive) als auch durch die Ziele der aktu­el­len Regie­rung rund um die Digi­ta­li­sie­rung beim Austausch von Rech­nun­gen (siehe Koali­ti­ons­ver­trag) ist die Rich­tung grund­sätz­lich klar. Es soll beim Rech­nungs­aus­tausch und bei der Meldung an die Steu­er­be­hörde digital(er) werden. Die Frage ist wie und wann!

Bisher gibt es Gesetze für den Versand von Rech­nun­gen an Behör­den bzw. die öffent­li­che Hand, also im B2G = Busi­ness-to-Government Umfeld. Was da jeweils gilt, haben wir in unse­rer Exper­tise zur E‑Rechnung detail­liert aufgeführt.

Die ViDA-Initia­tive – ViDA steht dabei für “VAT in the Digi­tal Age” – auf Ebene der EU verlangt zumin­dest bei grenz­über­schrei­ten­den Geschäf­ten die elek­tro­ni­sche Meldung. Wann genau ist noch nicht klar, aber defi­ni­tiv auf Basis der E‑Rech­nungs-Norm EN-16931.

Erst E‑Rech­nungs-Pflicht auch für B2B, dann Einfüh­rung eines trans­ak­ti­ons­be­zo­ge­nen Meldesystems

Schritt 1 der Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land: E‑Rech­nungs-Pflicht für B2B Geschäfte

Disku­tiert wird der Start der E‑Rech­nungs-Pflicht für B2B-Geschäfte zum 1. Januar 2025. Dabei wird auch über­legt, ob es eine gestaf­felte Einfüh­rung geben soll: nach Unter­neh­mens­größe, Rech­nungs­be­trag oder ander­wei­tig. Und welche Ausnah­men es zunächst oder ggf. dauer­haft geben soll.

Mögli­cher­weise wird die Pflicht zum Empfang elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen von Anfang an für alle Unter­neh­men gelten. Ob und wie lange ggf. KMUs von der Pflicht zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung zunächst ausge­nom­men werden, wird sich noch herausstellen.

Schritt 2 der Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land: Elek­tro­ni­sches Steuer-Meldesystem

Nach Einfüh­rung des Melde­sys­tems für inner­ge­mein­schaft­li­che B2B-Umsätze an die Finanz­ver­wal­tung auf Ebene der EU, ist die Abschaf­fung der Zusam­men­fas­sen­den Meldun­gen zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Auch wenn es sich bei dem Diskus­si­ons­pa­pier des BMF nicht um das Steuer-Melde­sys­tem dreht, so hängen die zwei Themen eng zusam­men. Deutsch­land strebt die Einfüh­rung eines einheit­li­chen elek­tro­ni­schen Melde­sys­tems für natio­nale und inter­na­tio­nale Trans­ak­tio­nen an.

  1. Was soll von der E‑Rechnung an die Steu­er­ver­wal­tung gemel­det werden? Vorge­se­hen ist die Meldung bestimm­ter Rech­nungs­da­ten. Dazu wird nicht die eigent­li­che Rech­nung an die Steu­er­be­hörde gesendet.
  2. Wie soll die Steu­er­mel­dung erfol­gen? Die Meldung wird über eine staat­li­che Platt­form oder wahl­weise über private zerti­fi­zierte Platt­for­men erfol­gen. Paral­lel zur Meldung wird die Rech­nung an den Käufer gesendet.
  3. Wann soll das einheit­li­che Steuer-Melde­sys­tem in Deutsch­land einge­führt werden? Das hängt ein Stück weit von den Vorga­ben der EU ab. Disku­tiert wird hier der 1.1.2028.
Clearance-Modell - Variante dezentral mit zertifizierten Service Providern (CTC) | Cegedim e-Business

Fazit aus dem Diskus­si­ons­pa­pier des BMF vom 8. Mai 2023

Im ersten Schritt wird die E‑Rech­nungs-Pflicht für B2B-Geschäfte kommen, viel­leicht schon zum 1.1.2025. Darauf aufbau­end ist ein Steu­er­mel­de­sys­tem in Rich­tung dezen­tra­les Clearance-Modell geplant. Wie genau, wird sich noch herausstellen.

Der Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung hat zum Diskus­si­ons­pa­pier des BMF eine Stel­lung­nahme verfasst: Stel­lung­nahme des VeR zum Diskus­si­ons­vor­schlag des BMF 

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