Reform der E‑Rechnung in Frankreich 2024–2026
AKTUELLES:
In Frankreich wird jetzt auch zwischen Unternehmen (B2B) die E‑Rechnung zur Pflicht. Je nach Unternehmensgröße ab Juli 2024, spätestens jedoch ab Januar 2026.
Alles rund um das Thema E‑Rechnung und Clearance in Frankreich haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Zusätzlich geben wir in unserer Experten-Ecke einen Überblick zum Thema Clearance / Tax-Reporting / CTC, den wichtigsten Begriffen und der Entwicklung in Europa.
Wann und für wen wird die elektronische Rechnung in Frankreich zur Pflicht?
Die E‑Rechnung wird in Frankreich zur Pflicht. Das gilt auf jeden Fall für Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind, also national für B2B. Bei internationalen Transaktionen und im B2C-Umfeld wird ein E‑Reporting eingeführt.
Die Reihenfolge der Einführung sieht wie folgt aus:
- 01–06.2024: Testphase
- ab 07.2024: Verpflichtung zum Versand von Rechnung in elektronischer Form für Großunternehmen (min. 5.000 Beschäftigte und/oder ein Umsatz >1,5 Mrd. (oder 2 Mrd. Bilanzsumme)). Zusätzlich werden ab dann bereits alle Unternehmen dazu verpflichtet E‑Rechnungen zu empfangen.
- ab 01.2025: E‑Rechnungs-Pflicht für Unternehmen mittlerer Größe (<5.000 Beschäftigte und Umsatz <1,5 Mrd. Euro (oder 2 Mrd. Bilanzsumme))
- ab 01.2026: Verpflichtung zur E‑Rechnung für KMUs und Kleinstunternehmen (<250 Mitarbeiter und Umsatz <50 Mio. Euro (oder 43 Mio. Bilanzsumme))
Dabei wird die Unternehmensgröße auf Basis der juristischen Person herangezogen. Die Beurteilung, ob es sich um ein Unternehmen mittlerer Größe oder ein KMU handelt, erfolgt nach dem 30. Juni 2023 auf der Grundlage des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Öffentliche Einrichtungen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Reform und müssen ihre Rechnungen nicht in elektronischer Form übermitteln. Für den Empfang gilt die Verordnung Nr. 2014–697 vom 26. Juni 2014, mit der die europäische Richtlinie 2014/55/EU in Frankreich umgesetzt wird und die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Hand seit dem 1. Januar 2017 regelt.
Wer ist am Clearance-Prozess in Frankreich beteiligt?
Unternehmen: Lieferanten, Käufer oder deren Bevollmächtigte.
Service Provider: Anbieter, die Dienstleistungen zur Digitalisierung des Belegaustauschs anbieten. Sie sind befugt, Rechnungen direkt an Empfänger sowie die von der Steuerverwaltung erwarteten Rechnungsdaten an das öffentliche Rechnungsportal zu übermitteln.
Zertifizierte E‑Rechnungs-Plattformen: Plattformen, die den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen übernehmen mit direkter Unterstützung der Kommunikation mit dem Portal der Steuerbehörde in Frankreich.
Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde: Zertifizierter / akkreditierter Dienstleister, der die Datenströme konzentriert und insbesondere die endgültige Übermittlung der erwarteten Rechnungsdaten sicherstellt.
Steuerbehörde: Sammelt die über zertifizierte/akkreditierte Dienstleister bzw. ein Rechnungseingangs-Portal extrahierten Informationen zu Zwecken der wirtschaftlichen und politischen Steuerung sowie der Steuererhebung.
Wie sieht das elektronische Meldesystem in Frankreich aus?
Unternehmen können in Frankreich entweder über ihren Service Provider oder eine zertifizierte E‑Rechnungs-Plattformen an das Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde angebunden werden.
In Frankreich gibt es ein zentrales Verzeichnis. Aus diesem geht hervor ob ein Unternehmen direkt über das Rechnungseingangsportal der Steuerbehörde oder eine zertifizierte E‑Rechnungs-Plattformen, wie z.B. SY Business, erreichbar ist?
Grundsätzlich akzeptiert das Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde in Frankreich Rechnungen entsprechend der EN-16931, wie UBL, CII oder Factur‑X.
Die E‑Rechnungspflicht als solches betrifft zunächst in Frankreich ansässige Unternehmen. International betrachtet gibt es dennoch ein verpflichtendes E‑Reporting.
Die Einführung eines Meldesystems oder auch E‑Reporting hat zum Ziel die Prozesse für die Umsatzsteuererklärungen zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Zusätzlich zu den Rechnungsdaten müssen Käufer, Lieferanten und ihre jeweiligen Plattformen den Bearbeitungsstatus der Rechnungen übermitteln. Einige Status werden empfohlen, sind also freiwillig, andere müssen zwingend an die Steuerbehörde weitergeleitet werden. Dazu gehören die Status “eingereicht”, “abgelehnt”, “zurückgewiesen” und “bezahlt”.
E‑Reporting (B2B)
Dazu gehören Lieferanten:
- die Innerhalb der EU Waren liefern
- die Waren und Dienstleistungen außerhalb der EU exportieren
E‑Rechnung nach EN-16931 (UBL, CII, Factur‑X)
Als Daten werden analog zu der nationalen E‑Rechnung in Frankreich alle Daten mit Ausnahme der in Frankreich spezifischen Identifikationsnummer (SIREN) gefordert. Die SIREN wird bei ausländischen Unternehmen durch die in der EU gebräuchliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine entsprechende andere ID ersetzt. Die Daten müssen in einem der drei in Frankreich zugelassenen E‑Rechnungsformate UBL, CII oder Factur‑X entsprechend der EN-16931 übermittelt werden.
E‑Reporting (B2C)
Das E‑Reporting von Transaktionen betrifft auch Transaktionen, die an eine Privatperson oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person gerichtet sind.
Dazu zählen Transaktionen mit Kunden:
- Erwerb von Gütern in Frankreich oder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
- Erwerb von Waren oder Dienstleistungen außerhalb der EU (ohne Importe*)
Bei B2C-Rechnungen werden, abgesehen von der eindeutigen Identifikationsnummer des Käufers: SIREN, alle Daten der Französischen E‑Rechnung gefordert.
Werden im B2C-Umfeld andere Formate oder eine anderweitige Form der Rechnungsstellung verwendet, bleibt dennoch das E‑Reporting an die Steuerbehörde verpflichtend.
Welche Daten erwartet das Französische Meldesystem/E‑Reporting?
Liste der von der Steuerbehörde erwarteten Daten bei inländischen B2B-Transaktionen zum Start 2024
Allgemeine Angaben
- Rechnungsnummer
- Datum der Rechnungsstellung
- Datum der Anzahlung
- Währung der Rechnung
- Währung der MwSt.
- Nummer der korrigierten Rechnung bei Ausstellung einer Rechnungskorrektur
Lieferant
- SIREN
- innerhalb der EU gültige USt-IdNr
- innerhalb der EU gültige USt-IdNr. des steuerrechtlichen Vertreters
- Ländercode
- Vollständige Adresse einschließlich Postleitzahl und Ort
Käufer
- innerhalb der EU gültige USt-IdNr
- Ländercode
Angaben je Ware und Dienstleistung
- Datum der Lieferung / Ende der Leistungserbringung
- Beginn des Rechnungszeitraums
- Ende des Rechnungszeitraums
Umsatzsteuerliche Angaben
- Gesamtbetrag der Rechnung ohne MwSt.
- Gesamtumsatzsteuerbetrag der Rechnung
- Gesamtumsatzsteuerbetrag in der Buchungswährung, die im Land des Verkäufers akzeptiert oder gefordert wird
- Steuerbemessungsgrundlage der Steuerart
- Code der Steuerart
- Grund für die Befreiung von der Mehrwertsteuer (= Verweis auf die gesetzliche Bestimmung).
- Steuerbetrag für jede Steuerart.
- Steuersatz der Mehrwertsteuerart
- Code für den Grund für die Befreiung von der MwSt.
Zusatzinformationen
- Vermerk “Selbstfakturierung”
- Vermerk “Reverse-Charge Rechnung”
Verweis auf Sonderregelung
- Vermerk “Sonderregelung – Reisebüros”
- Vermerk “Sonderregelung-Gebrauchtwaren”
- Vermerk “Sonderregelung-Kunstgegenstände” oder “Sonderregelung-Sammelobjekte und Antiquitäten”
Neue Angaben:
- Art der Transaktion (Codierung)
- Lieferung von Gegenständen (LB), Dienstleistungen (PS) / doppelt (LBPS)
- Option für die Zahlung der Steuer (Option auf Lastschriften)
- SIRET des Lieferanten
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Lieferant)
- SIREN Kunde
Liste der voraussichtlich ab 2026 von der Steuerbehörde zusätzlich erwarteten Daten bei inländischen B2B-Transaktionen
Allgemeine Angaben
- Zahlungsbedingungen
Rechnungssummen
- Betrag des Rabatts
- Mehrwertsteuersatz des Rabatts
- MwSt.-Typcode des Rabatts
- Betrag der Nebenkosten/ Gebühren
- Mehrwertsteuersatz der Nebenkosten/ Gebühren
- MwSt.-Typcode der Nebenkosten/ Ausgaben
Angaben auf Positionsebene
- Kennung der Rechnungszeile
- Anmerkung zur Rechnungszeile
- Menge
- Maßeinheit
- Nettobetrag
- Betrag eines Rabatts ohne MwSt.
- Betrag der Gebühren oder Kosten
- Nettopreis des Artikels
- Basismenge des Artikelpreises
- Rabatt/Rabatt auf den Preis des Artikels
- Code der Maßeinheit der Grundmenge des Preises des Artikels
- Bruttopreis des Artikels
- Code der Mehrwertsteuerart des berechneten Artikels
- Mehrwertsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels
- Genaue Bezeichnung der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung.
- Skonto Vermerk
- Recycling-Gebühr / Öko-Gebühr
Neue Angaben
- Datum der Ausstellung der berichtigten Rechnung, falls eine berichtigte Rechnung ausgestellt wird
- Adresse der Lieferung
- Land der Lieferung
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